LISA hat verschiedene Informationsplakate als so genannte "LISA-Points" als Lärmpfad entlang der Schallstadter Ortsautobahn aufgestellt.
Die auf unseren LISA-Points abgebildeten Schallpegelwerte wurden bei der Einleitung des Panfeststellungs-verfahrens der Ortsumfahrung Schallstadt amtlich veröffentlicht.
Der Name "Schallstadter Ortsautobahn" ist entstanden, da bei uns in Schallstadt genau dieselben Lärmwerte erreicht werden, wie an der Autobahn bei Hausen in 5 Meter Abstand zum Fahrbahnrand.
Wir weisen darauf hin, dass ein Schallpegel von ca. 50 dB der Lautstärke einer normalen Unterhaltung entspricht und der Schallpegel von ca. 80 dB der Lautstärke eines fahrenden Lkw's.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmwerte sind:
- in Mischgebieten: 64 dB am Tag und 54 dB in der Nacht und
- in Wohngebieten: 59 dB am Tag und 49 dB in der Nacht
Für die menschliche Wahrnehmung gilt als Faustregel:
- Eine Pegelerhöhung um 3dB (A) ist gerade wahrnehmbar
- Eine Pegelerhöhung um 10 db(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke wahrgenommen





